Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der mamutec AG
(Gültig ab 14.07.2009; ersetzt alle früheren Ausgaben)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der mamutec AG an ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Hiervon abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich vereinbart oder in einer verbindlichen Offerte oder Auftragsbestätigung der mamutec AG ausdrücklich festgehalten sind.
2. Offerte und Vertragsschluss
2.1 Offerten von mamutec AG sind stets unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder befristet abgegeben und erfolgen schriftlich. Angaben in Preislisten und Prospekten gelten nicht als Offerten und sind immer unverbindlich.
2.2 Der Kauf- und Liefervertrag wird erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von mamutec AG an den Kunden oder dem vorbehaltlosen und schriftlichen Akzept der verbindlichen, schriftlichen Offerte von mamutec AG innert der Offertfrist rechtswirksam.
2.3 Verträge für Lieferungen auf Abruf und Rahmenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der Schriftform.
3. Preise
3.2 Alle von mamutec AG in Offerten, Prospekten, Preislisten, Auftragsbestätigungen und dergleichen angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), unverpackt, ab Werk, exkl. MWSt., es sei denn, auf den entsprechenden Dokumenten sei ausdrücklich etwas anderes festgehalten.
3.3 Bei Preisfestsetzungen unter Bezugnahme auf Preislisten gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Preisliste. Der Kunde hat sich über die jeweils gültige Preisliste selbständig zu informieren. mamutec AG behält sich vor, Preislisten und Preisangaben in Prospekten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.
3.4 Die vereinbarten und in Offerten angegebenen Preise basieren auf den im Zeitpunkt der Offerte oder des Vertragsschlusses geltenden Materialpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Wechselkursen, Zöllen, Steuern und übrigen Abgaben. Werden Lieferfristen von mehr als einem Monat vereinbart, liegt ein Kauf auf Abruf oder ein Sukzessivliefervertrag vor und ändern sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung die der Preiskalkulation zugrunde gelegten Werte, hat mamutec AG das Recht, Preisanpassungen vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Rechnungsstellung. mamutec AG ist jedoch in jedem Fall berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
4.2 Auf Verlangen von mamutec AG hat der Kunde den in Offerten, Prospekten, Preislisten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Preis statt in der dort festgehaltenen Währung in CHF, seiner Landeswährung, US-Dollar (USD) oder Euro zu bezahlen. Massgebender Umrechnungskurs ist nach Wahl vonmamutec AG der zur Zeit des Vertragsschlusses, der Lieferung oder der Rechnungsstellung auf dem Finanzplatz Zürich geltende Devisenkurs (Mittelkurs).
4.3 Rechnungen der mamutec AG sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne jeglichen Abzug wie Skonto, Spesen, Steuern, Gebühren und dergleichen zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich und vertraglich andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden.
4.4 Die Zahlungen erfolgen am Domizil der mamutec AG.
4.5 Hält der Kunde die Zahlungsfrist nicht ein, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 10%. mamutec AG ist im Verzugsfall berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
4.6 Gerät der Kunde bei Sukzessivlieferungsverträgen oder Verträgen auf Abruf in Verzug, ist mamutec AG überdies berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme vorzunehmen oder unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
4.7 Sind Teilzahlungen vereinbart und gerät der Kunde mit einer Teilzahlung in Verzug, werden sofort sämtliche noch ausstehenden Teilzahlungsbeträge zur Zahlung fällig und mamutec AG kann entweder die fällige Teilzahlung und den Restkaufpreis fordern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
5. Versandkonditionen
5.1 Versand und Transport ab den Werken der mamutec AG in St.Gallen/Schweiz, Illzach/Frankreich und Gyomaendröd/Ungarn erfolgen immer auf Gefahr des Kunden. mamutec AG lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
5.2 Sendungen im Export erfolgen „ex works, unversichert, unverzollt“. Sofern nicht schriftlich und vertraglich andere Bedingungen vereinbart wurden.
5.3 Sendungen in der Schweiz mit einem Fakturawert zwischen EURO 100.– / CHF 160.– und EURO 350.- / CHF 500.– (netto) erfolgen auf Rechnung des Kunden. Sofern nicht schriftlich und vertraglich andere Bedingungen vereinbart wurden.
5.4 Abholware muss vom Kunden innert Wochenfrist nach erfolgter Avisierung ab Werk übernommen werden, ansonsten ist mamutec AG berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu versenden.
6. Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Kann mamutec AG Lieferfristen nicht einhalten, informiert sie den Kunden umgehend. mamutec AG hat Anspruch auf eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen. Schadenersatz wegen Verspätung der Lieferung ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung das Eigentum von mamutec AG. Auf Verlangen von mamutec AG ist der Kunde verpflichtet, mamutec AG bei sämtlichen Handlungen zur Wahrung der Eigentumsrechte (z.B. bei Einträgen in ein Eigentumsregister) zu unterstützen.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat die Ware nach Wareneingang unverzüglich und sorgfältig zu prüfen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang beim Kunden schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
8.2 Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt drei Monate ab Warenausgang bei mamutec AG.
8.3 Wurde rechtzeitig Mängelrüge erhoben, übernimmt mamutec AG die Reparatur oder liefert gleichwertigen Ersatz, sofern sich das Produkt bei normalem und sorgfältigem Gebrauch als fehlerhaft erweist. Eine weitergehende Haftung, insbesondere Kaufpreisminderung, Wandelung oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen.
8.4 Produkte, welche handelsübliche, technisch nicht vermeidbare Abweichungen aufweisen, insbesondere bezüglich Materialbeschaffenheit, Masse, Farbe, Menge, Konfektionierung und Design, gelten weder als mangelhaft noch als Falschlieferung. Bei Spezialanfertigungen sind Abweichungen von bis zu 10% zu tolerieren.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger Staatsverträge und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von mamutec AG in St.Gallen/Schweiz. mamutec AG ist jedoch berechtigt, den Kundenauch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.